Jugendrat

Der Jugendrat & das Jugendforum

Der Jugendrat wird gewählt und vertritt die Jugend von Bürstadt, Bobstadt und Riedrode.
Das Jugendforum sind (automatisch) alle Jugendlichen von Bürstadt, Bobstadt und Riedrode.

Möglichkeiten des Jugendrates
Der Jugendrat ist eine Organisation, welche auf verschiedenen Ebenen etwas für die Jugend von Bürstadt, Bobstadt und Riedrode erreichen kann. Einerseits hat der Jugendrat die Möglichkeit sich politisch für die Interessen der Jugendlichen einzusetzen, andererseits kann er mit einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Etat selbst etwas organisieren. Das kann z.B. eine Party sein, ein Sportturnier im Sommer oder aber auch die Anschaffung von neue Geräten für z.B. die Skate-Bahn auf der Freizeitkickerwiese in Bürstadt.


Hier einige interessante Auszüge aus der Satzung

1. Zusammensetzung und Bildung

  • Der Jugendrat versteht sich als überparteiliches Gremium. Er setzt sich aus mindestens sechs und höchstens fünfzehn Mitgliedern im Alter von 10 bis 22 Jahren zusammen.


  • Die Mitglieder des Jugendrates werden für die Dauer von zwei Jahren vom Jugendforum gewählt.


  • Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes rückt die Kandidatin/der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl auf der Nachrückliste nach.

2. Aufgaben und Rechte des Jugendrates

  • Der Jugendrat vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen von Bürstadt, Bobstadt und Riedrode. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche in irgendeiner Art und Weise betreffen.


  • Stadtverordnetenversammlung, Magistrat sowie die Ausschüsse hören den Jugendrat bei allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zu. Dies geschieht in der Weise, dass der Jugendrat entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt oder dass sich Mitglieder des Jugendrates dazu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern.


  • Auch ohne Aufforderung der städtischen Gremien haben die gewählten Mitglieder des Jugendrates Anhörungs- und Rederecht zu kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten in allen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung.


  • Der Jugendrat hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt betreffen. Vorschläge oder formale Anträge reicht er beim Magistrat ein. Dieser gibt sie an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist.


  • Den einzelnen Mitgliedern des Jugendrates werden die Beschlüsse der betreffenden Gremien schriftlich mitgeteilt.


Nun?
Interesse bekommen???
Dann melde Dich doch einfach bei unserem Stadtjugendpfleger Jan Ott, der euch dann immer zu dem aktuellen Aktionen und Terminen des Jugendrates informieren kann. ;)

Jan.ott@schillers.info